Öffnungszeiten

Montag   07:00–17:00
Dienstag   07:00–17:00
Mittwoch   07:00–17:00
Donnerstag   07:00–17:00
Freitag   07:00–17:00
Samstag   nach Vereinbarung
Sonntag   Geschlossen
 
Bereitschaft LM-Service
0151 / 19390160

 

Impressum

AUTRAC GmbH Pretzsch
OT Pretzsch
Wittenberger Str. 44
06905 Bad Schmiedeberg

Telefon:    034926 / 57 30 5
Fax:    034926 / 57 34 6
   

Seid 2016 hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten genannt „OS-Plattform“ zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/


Unsere Firma ist Mitglied in folgenden Verbänden:

1.    Handwerkskammer Halle Mitgl.-Nu:
       3031993020021
2.    Industrie- und Handelskammer Halle – Dessau
       Mitgl.-Nu: 00082897
3.    Kreishandwerkerschaft Wittenberg
4.    DEKRA e.V. Stuttgart
5.    Bezirksinnung des Landm.-Mech.-
       Handwerks Zerbst
6.    VLT Sachsen-Anhalt e.V. Zerbst
7.    Registergericht, Amtsgericht Stendal HRB 1-2226



„AGB“

1.Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von dem Auftraggeber auszuführenden Arbeiten und Lieferungen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Soweit die Bestätigung des Käufers bzw. Auftraggebers abweichende Bestimmungen enthält, gelten diese nur wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden. Soweit der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in fortlaufender Geschäftsverbindung steht, gelten diese Bedingungen für jeden Auftrag auch dann, wenn die Bedingungen nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung ausdrücklich beigelegt sind, oder auf sie Bezug genommen wird.

2.Angebote
Angebote des Auftragnehmers über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt termingerechter Selbstlieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Maß-, Gewicht- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer behält sich eine Frist von vier Wochen für die Annahme eines Angebots vor. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3.Liefertermine
Die angegebenen Lieferzeiten rechnen vom Tage der schriftlichen Auftragsbestätigung an. Sofern zur Durchführung des Auftrags eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, beginnt die angegebene Lieferfrist mit dem Tage, an dem der Auftraggeber diese Mitwirkungshandlung vollständig erfüllt hat. Die Liefer- und Fertigungstermine gelten im übrigen vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen und dergleichen, sowohl im eigenen Betrieb des Auftraggebers, als auch bei dessen Herstellerwerken. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem angegebenen Termin, so kann der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Wochen dem Auftragnehmer eine Nachfrist von drei Wochen setzen mit der Erklärung, nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Außergewöhnliche Ereignisse, die für den Auftragnehmer unabwendbar sind, wie Brand, Überschwemmung, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, allgemeine Energieverknappung usw. befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Leistungsverpflichtung. Im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

4.Gefahrenübertragung
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmer. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und die Auftragnehmer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch die Auftragnehmer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über, jedoch ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

5.Preis- und Zahlung
Die Preise verstehen sich, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, ab Werk. Erfolgt die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß, und haben sich seitdem die Herstellungskosten, insbesondere aufgrund Erhöhung der Energiepreise und der Lohn- und Gehaltstarifverträge oder Steuern oder sonstige Abgaben erhöht, wird ein entsprechend erhöhter Verkaufspreis berechnet. Alle Preisangaben erfolgen ausschließlich Mehrwertsteuer, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Zahlung der Rechnung hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Lieferung in bar zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an erfüllungshalber angenommen. Einbeziehungs- und Diskontenspesen werden zusätzlich erhoben. Skontoabzüge sind unzulässig, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Wenn Teilzahlungen vereinbart wurden, sind die Abzahlungsbeträge pünktlich zu entrichten. Gerät der Auftraggeber mit mehr als einer Rate in Rückstand, wird der gesamte Rest sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit ablaufen.

6.Rücktrittsrechte der Auftragnehmer
Wesentliche Verschlechterungen der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.

7.Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist bei Kaufverträgen richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Standort der Maschine in der Bundesrepublik Deutschland ist. Bei Garantiezeiten von mehr als 6 Monaten können wir vom 7. Monat an eine Fahrkostenpauschale nach unseren jeweils gültigen Sätzen berechnen, wenn unser Kundendienst zur Prüfung oder Behebung eines garantiepflichtigen Mangels zum Standort des Gerätes fahren muss. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn nach den Feststellungen der Auftragnehmer von unbefugter Seite ohne ihre Einwilligung an dem Gerät unsachgemäße Arbeiten durchgeführt wurden. Unsere Garantie umfasst ohne ihre Einwilligung nicht solche Schäden, die durch die übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie durch Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung entstehen. Das gilt auch für Schäden, die als Folge normaler Abnutzung auftreten. Die Obliegenheiten des §37 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßnahme, dass die Auftragnehmer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen drei Werktagen nach der Lieferung, in jeden Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Für den Auftraggeber, der kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, verlängert sich diese Frist um eine Woche. Rügen gegenüber Außendienstmitarbeitern der Auftraggeber sind unbeachtlich. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge werden die Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl beschränkt. Dem Auftraggeber wird jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Verkauf gebrauchter Geräte wird die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmer, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verkauf gebrauchter Geräte oder soweit neue Geräte auf gebrauchte Fahrzeuge montiert und die Fahrzeuge mit verkauft werden, ist jede Gewährleistung für die gebrauchten Geräte oder Fahrzeuge ausgeschlossen.

8.Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber 5% Zinsen über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

9.Aufrechnung
Die Aufrechnung der Gegenforderung ist nur soweit zulässig, als sie von dem Auftragnehmer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausgeschlossen.

10.Pauschalierter Schadenersatz
Sofern dem Auftragnehmer Schadenersatzansprüche, auf Nichterfüllung oder Ansprüche auf Wertminderung gegenüber dem Auftraggeber zustehen, kann dieser unabhängig von der tatsächlichen Höhe einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% der Rechnung geltend machen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

11.Haftungsbefreiung
Werden zwingend vorgeschriebene Schutzvorrichtungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nicht bezogen, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit, sofern es infolge des Fehlens der Schutzvorrichtung zu Schäden kommt.

12.Montage / Reparaturbedingungen
Die Montage und Inbetriebnahme ist in den Preisen grundsätzlich nicht inbegriffen. Wird die Montage durch die Monteure der Auftragnehmer ausgeführt, so berechnet dieser hierfür die jeweilig gültigen Stundensätze. Für Montagen von hydraulischen Ladegeräten außerhalb des Herstellerwerkes ist neben einer Fachkraft eine Werkstatt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Etwa bei der Montage notwendig werdende Maurer-, Zimmerer- oder Schmiedearbeiten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Von dem Auftragnehmer angenommene Montagepreise behalten nur Gültigkeit, wenn seitens der Auftraggeber bei Ankunft der Monteure alles so vorbereitet ist, dass mit der Montage unverzüglich begonnen werden kann.
Berechnung des Auftrages:
Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Sätzen.
Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollten die Auftragnehmer bei der Instandsetzung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachten, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage 15% überschritten werden. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages gemachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art werden dem Auftraggeber denn berechnet, wenn es nicht zur Ausführung der Instandsetzung oder nur zu einer solchen in abgeänderter Form kommt.
Haftung:
Für Schäden und Verlust an den ihr zur Instandsetzung oder Aufbau übergebenen Gegenständen haftet der Auftagnehmer nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für die Haftung von Schäden, die bei der Probefahrt bzw. Überführung entstehen.

13.Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum bis zur völligen Bezahlung des Kauf- oder Vertragsgegenstandes sowie etwaiger anderer zu gleicher Zeit noch offener Rechnungsbeträge aus anderen Geschäften einschließlich Zinsen und sonstiger Nebenbeträge vor. (Kontokorrentvorbehalt) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet das Vorbehaltseigentum gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie unverzüglich gegen Feuer ?für fremde Rechnung? zu sichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt auf Kosten des Auftraggebers selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Auftraggeber ist verpflichtet Pfändungen des Vorbehaltseigentums der Auftagnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dem Pfandgläubiger auf den Eigentumsvorbehalt der Auftragnehmer hinzuweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen.
Wird das Vorbehaltseigentum vom Auftraggeber weiter veräußert, so tritt er hiermit bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten die aus der Weiterverwertung an Dritte erworbenen Forderungen und Rechte an die Auftragnehmer ab.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ergebenen Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt. So erlischt das Gebrauchsrecht des Auftraggebers an dem Gegenstand. Bei Kaufleuten wird ein Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Die Auftragnehmer sind berechtigt, sofort die Herausgabe zu verlangen.
Hat der Auftraggeber durch Einbau des gelieferten Gegenstandes Eigentum an diesem erworben, so verzichtet der Auftraggeber auf sein erworbenes Eigentum und verpflichtet sich, den Gegenstand an den Auftragnehmer zu übereignen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Gegenstandes entstehenden Kosten trägt der Auftaggeber.
Die Auftragnehmer sind berechtigt, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Auftraggeber auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Bei Vergleichsverfahren oder Konkursen gilt das Aussonderungsrecht im Sinne des §43 der Konkursordnung an Ware und Erlös als vereinbart.

14.Konzernvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt) sichert auch alle gegenwärtigen und zukünftigen (Kontokorrentforderungen) der Firma:
AUTRAC Handel und Fahrzeugservice GmbH Pretzsch

15.Gerichtsstand
Sind alle Parteien Vollkaufleute, so wird Lutherstadt Wittenberg als Gerichtsstand vereinbart.

16.Mietgeschäfte
Bei Abgeltung der monatlichen Mietpauschale wurde die normale Schichtzeit (8 Std.) täglich, durchschnittlich bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zu Grunde gelegt. Ansonsten gelten die allgemeinen Mietbedingungen lt. unserem Mietvertrag.